Informationen zum Antrag auf Beratungshilfe

Ein Antrag auf Beratungshilfe kann bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden, soweit:

  1. Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
    Sie bei Mietrechtsangelegenheiten kein Mitglied im Mieterverein sind,
    Sie bei Arbeitsrechtsangelegenheiten kein Mitglied einer Gewerkschaft sind,
    das Jugendamt in Familiensachen nicht tätig werden kann oder
    Sie bei Angelegenheiten zur Verbraucherinsolvenz keinen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle erhalten.
  2. Sie kein Vermögen über 2.600,00 EUR (+ weitere 256,00 EUR für jedes Kind) besitzen.
  3. Die Angelegenheit betrifft kein laufendes Verfahren vor Gericht.
  4. Sie sind mittellos.

Bei der Antragstellung haben Sie folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument (Reisepass, Führerschein)
  2. Einkommensnachweis für den aktuellen Monat:
    Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt, ARGE, Jobcenter, BAföG-Bescheid
    Lohnbescheinigungen (mindestens der letzten drei Monate)
    Rentenbescheid
    Bescheinigung der Wohngeldstelle
    bei Selbstständigen: Einnahme-Überschussrechnung der letzten 12 Monate (vom Steuerbüro, ansonsten mit Belegen) und den letzten Einkommensteuerbescheid
  3. Einkommensnachweise des Ehegatten, Lebenspartner; sofern kein eigenes Einkommen wie 2.
  4. Kindergeldnachweis
  5. Unterhaltsnachweis (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt etc.)
  6. Mietvertrag (bei Eigenheim Nachweis der Ausgaben bzw. des Darlehensvertrages)
  7. Versicherungen (mit aktuellen Beitragshöhen) – der Rückkaufswert kapitalbildender Versicherungen ist anzugeben und zu belegen
  8. Sonstige monatliche Belastungen (z. B. Monatskarte für Bahn, Tram; Kredite; sonstige Ratenzahlungen)
  9. Kontoauszüge (lückenlos und nicht älter als 3 Tage) der letzten 3 Monate, aus denen sich sämtliche Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ergeben sowie andere Vermögenswerte (z. B. Sparbuch, Festgelder, weitere Konten) sind vorzulegen.
  10. Das bestehende Beratungsbedürfnis muss durch geeignete Schriftsätze etc., aus denen sich das Beratungsbedürfnis ergibt, nachgewiesen werden.

Das Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Wochentag Öffnungszeiten vormittag Öffnungszeiten nachmittag
Montag und Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Amtsgericht Halle-Saalkreis, Thüringer Straße 16, 06112 Halle hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Wochentag Öffnungszeiten vormittag Öffnungszeiten nachmittag
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr