Wer regelt Ihre Angelegenheit, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können?

Sie können unabhängig vom Alter plötzlich in eine Situation kommen, in der Sie Ihre Angelegenheit nicht mehr alleine regeln können. Dann müssen andere Personen für Sie entscheiden. Damit Angehörige oder Dritte die Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen.

Ihre Angehörigen (Ehepartner, Kinder) können nicht automatisch für Sie entscheiden und Ihre Angelegenheiten regeln. Damit Ihre Angehörigen diese für Sie erledigen können, bedarf es einer Vollmacht oder der Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht. Liegt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung durch Sie vor, so bestimmt das Betreuungsgericht eine Person, welche Ihre Angelegenheiten regeln soll. Dies kann dann auch eine für Sie fremde Person sein.

Die Kanzlei berät Sie und Ihre Angehörigen umfassend rund um das Betreuungsrecht, vor allem bei der Erstellung von Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

  • die Person des Betreuers oder der Betreuer,
  • der Übertragung bestimmter Aufgabenkreise,
  • der Lebensgestaltung während der Betreuung und
  • der Wohnung oder der Unterbringung.

Sie schlagen dem Betreuungsgericht mithin vor, wer beispielsweise Betreuer für einen bestimmten Aufgabenkreis werden soll. Der von Ihnen Ausgewählte darf vom Betreuungsgericht jedoch erst dann zum Betreuer bestellt werden, wenn er sich zur Übernahme der Betreuung gegenüber dem Gericht bereit erklärt und das Gericht ihn für geeignet hält. Der Betreuer unterliegt der Aufsicht und der Kontrolle durch das Gericht.

Die rechtliche Betreuung ist in den §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person im Namen und mit Wirkung für Sie als Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu denen Sie selbst infolge des Verlustes der Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht ist als die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an eine andere Person. Mit der Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung geben Sie an, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Sie üben vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie im unmittelbaren Sterbeprozess, im Endstadium einer unheilbaren und tödlich verlaufenden Krankheit oder bei anderen schwersten körperlichen Leiden und Verletzungen Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Sie behandelnden Ärzte können nur dann Ihren Willen umsetzen, wenn Sie diesen auch kennen. Eine Patientenverfügung hilft Ihnen in Würde zu sterben.
Die Patientenverfügung ist in § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.