Das Medizinrecht ist das Recht, das sich mit den Normen befasst, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen.

Die Kanzlei bietet eine umfassende und kompetente Beratung sowie die außergerichtlich und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts. Die Beratung und Vertretung richtet sich an Ärzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Heilberufe, Krankenhausträger, Anbieter medizinischer Dienst- und Sachleistungen, Apotheker, Medizinproduktehersteller und Arzneimittelhersteller.

Die Arzthaftung, Zahnarzthaftung und Krankenhaushaftung umfasst die Beratung und Vertretung von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern bei der Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag bzw. aus Delikt.

Der Dreh- und Angelpunkt der Haftung ist der medizinische Standard und die Wahrung des medizinischen Standards bei der Behandlung der Patienten.

Das Gebührenrecht des (Zahn-)Arztes umfasst die Abrechnung nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen), EBM-Z (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragszahnärztliche Leistungen), GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Die Fragen bei der Berechnung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen nehmen aufgrund des häufig in verschiedenen Richtungen auslegungsfähigen Regelungsgehaltes zu, sodass hier Streitigkeiten vorprogrammiert sind.